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Mietvertrag

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Führerschein

Vorderseite Führerschein

Max. Größe: 128,0 MB

Rückseite Führerschein

Max. Größe: 128,0 MB

Fahrzeug

Fahrzeug

Kennzeichen

Kilometerstand bei Herausgabe

Datum

Von

Bis

Uhrzeit

Uhrzeit Ausgabe

Uhrzeit Rücknahme

Gesamtbetrag in €

Betrag

Verbindlicher Vertragsabschluss des Mieters

Vertragsbedingungen der Firma Transport24

Der Mietpreis umfasst sowohl die Grundgebühr, als auch 100 Freikilometer. Der Mieter bestätigt, die Zweitschrift des Vertrages erhalten und das Fahrzeug in
unversehrtem, einwandfreiem und verkehrssicheren Zustand übernommen zu haben. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen und gemäß den beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung besteht. Der Mieter bestätigt den Erhalt des Zubehörs und erkennt an, dass die genannten Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages sind. Vorsicht bei Alkohol! Der Mieter haftet bei Alkoholmissbrauch für sämtliche Schäden in unbeschränkter Höhe! Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes am Transporter oder durch ihn verursacht werden, sowie für den Verlust der Mietsache und dessen Zubehörs. Schäden, welche bei Rückgabe des Mietgegenstandes nicht erkannt wurden (versteckte Mängel) kann der
Vermieter innerhalb 3 Tagen dem Mieter gegenüber rechtlich geltend machen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Eigentümer Mängel bzw. Schäden am Transporter bei Feststellung sofort zu melden. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt. Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückgebracht, hat der Vermieter das Recht den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Wird der Mietgegenstand später als vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmiete.


Geschäftsbedingungen

 1. Allgemeines: Der Mieter erkennt mit der elektronischen Bestätigung der Geschäftsbedingungen an. Im Gegenzug
hat der Mieter den Mietvertrag  elektronisch erhalten. 

2. MietpreisAls Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden gültigen Tarife, welche in der
Geschäftsräumen des Vermieters als Preislisten ausliegen. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im
Mietvertrag. 

3. ZahlungsbedingungenDer gesamte Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Transporters ohne Abzug vollständig zu
bezahlen. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietobjekts eine zusätzliche
Kaution bis zur Höhe des Wertes des Mietobjekts verlangen. Wird eine Mietanhängerrechnung kreditiert und nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Rückgabe des Fahrzeuges bezahlt, kommt der Mieter mit Überschreiten dieses Zeitraumes in Verzug. Nach
Verzugseintritt haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters aus Verzug
bleiben hiervon unberührt. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. 

4. Fahrzeugzustand Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften
und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Transporter beim Vermieter zu
informieren. Der Mieter hat den Transporter regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet, sowie dass
der Transporter ordnungsgemäß verschlossen ist. 

5. Unfälle / DiebstahlNach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die
Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen
Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle
Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu unterrichten. Der
Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des
Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfallen Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche
nicht anerkennen. 

6. Haftungdes Vermieters Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus
haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Transporter. Der Mieter hat das
Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstanden Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit) verursacht wurde. 

7. Haftung des Mieters:  Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Transporter in voller
Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im
Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und
Mietausfall. Die Transporter sind haftpflichtversichert sowie mit EUR 150,00 Selbstbeteiligung teil kaskoversichert. Der Mieter ist für
die Einhaltung der Zuladung seines Fahrzeuges allein verantwortlich. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, auch für
Folgeschäden am Fahrzeug des Mieters. Insbesondere hat der Mieter den Transporter in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in
dem er ihn übernommen hat. Für Reifenschäden, wie z. B. Platt etc. haftet der Mieter. Der Mieter hat das Recht dem Vermieter
nachzuweisen dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der
Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Transporters. 

8. Benutzung des Transporter:  Der Transporter darf nur vom Mieter, dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern , seiner
Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer
sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten.
Alle den Mietern begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigen Fahrers. Sofern
das Mietfahrzeug nicht vom Mieter selber abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigen Fahrer oder von einem
Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person in Anspruch zu nehmen für die offenen Forderungen, die der Mieter
nicht ausgleicht. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Transporters zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest,
sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des
Transporters zur prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, eben so wenig die zulässige Anhängerlast des
Zugfahrzeuges. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin
verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile aus dem
Transporters dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Dem Mieter ist es
untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch
soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

 9. Rückgabe des TransporterDer Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen des Vertrages mit

vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich
vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Transporter bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz
des Vermieter zurück zu geben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wobei eine verspätete
Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Der Mieter ist verpflichtet den Transporter samt dazu
gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurück zu geben Für den Fall, dass der Mieter diese Unterlagen nicht mit
dem Transporter zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, pauschalierten Schadenersatz entsprechend er oben genannten Regelung zu
den Mietausfallkosten zu verlangen, bis zu dem Tag an welchem die Kfz-Papiere zurückgegeben sind. Die Rückgabe dieser Unterlagen
ist eine Hautpflicht des Mieters. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Transporters sowie des
vollständigen Zubehörs und des Kfz-Scheins verlangen. Wird der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter
je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch EUR 25,00. Bei Verlust von
Zubehörteilen ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Wert der verlorenen Gegenstände müssen bei Rückgabe angegeben und bezahlt
werden. 

10. VersicherungDer Versicherungsschutz für den gemieteten Transporter erstreckt sich auf Haftpflicht mit einer

Deckungssumme bis zu 100 Mio. EUR je nach Schadensereignis (max. 8 Mio. EUR je geschädigter Person) und ist auf Europa
beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung
gefährlicher Stoffe gemäß $ 7 Gefahrgutverordnung Straße. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz
entfällt, wenn der Transporter entgegen der Bestimmungen unter Nr. 7 benutzt wird. Hingewiesen wird auf folgendes bzgl. der
Versicherung . Der Transporter ist immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert. 

11. ErsatzleitungDer Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten

Transporters ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, ist der
Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. 

12. ReservierungReservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des

Fahrzeugtyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen. 

13. Schriftform / RücktrittDer Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises sofort zu bezahlen. Der Restpreis ist bei Abholung des Transporters plus vereinbarter Kaution sofort zu bezahlen. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis acht Tage vor Mietbeginn, so kann der Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 20% einbehalten. Bis vier Tage vor Mietbeginn, gegen Bezahlung von 40% des vereinbarten Mietpreises. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Bezahlung von 60% des vereinbarten Mietpreises möglich. 

14. Datenschutzklauselsiehe unter www.Transport24-giessen.de

15. Allgemeine BestimmungenAlle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das Deutsche Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen. 

16. Gerichtsstand / Erfüllungsort:  Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht
des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist oder wenn
der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögens ist.
Erfüllungsort ist am Geschäftssitz des Vermieters.

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